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Regeln für das Zusammen­leben am Schickhardt-Gymnasium Stuttgart

Präambel

Im Leitbild unserer Schule heißt es: „Wir fühlen uns wohl an unserer Schule“. Daher gründet sich unsere Hausordnung auf gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung. Ziel dieser Hausordnung ist, das Zusammenleben an unserer Schule, die Lebens- und Arbeitsraum ist, für alle am Schulleben beteiligten Personen zu ermöglichen.

Wir haben alle das Recht auf ungestörtes Lernen und Lehren.

  1. Wir ermöglichen ein Lernumfeld, in welchem jeder für den gemeinsamen Erfolg mitverantwortlich ist: Durch gegenseitiges Zuhören und Mitsprache.
  2. Außerhalb der (regulären) Pausenzeiten sorgen wir dafür, dass in den Schulgebäuden in Ruhe gelernt und gearbeitet werden kann.
  3. Alle Schüler*innen warten pünktlich vor dem Unterrichtsraum, damit der Unterricht rechtzeitig beginnen kann.
  4. Wir verzichten während des Unterrichts auf Essen, Kaugummis o.ä.; Trinken ist erlaubt.
  5. Wir sehen regelmäßig und eigenständig auf den Vertretungsplan.
  6. Falls aus zwingenden Gründen die Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, ist eine fristgerechte Entschuldigung erforderlich.

Wir übernehmen Verantwortung für den Ort, an dem wir arbeiten und uns begegnen.

  1. Wir gehen sorgsam mit den Ressourcen Wasser und Energie um. Die Klassen organisieren Ordnungsdienste, welche die Verantwortung für ein sauberes Schulgelände und die Pflege der Pflanzen übernehmen.
  2. Am Ende der Unterrichtsstunde achten wir darauf, dass der Unterrichtsraum sauber und ordentlich aussieht, alle Fenster geschlossen sind, die elektronischen Tafelsysteme ausgeschalten worden sind und kein Licht mehr brennt. Nach Unterrichtschluss schließen die Lehrkräfte die Unterrichtsräume ab.
  3. Aus hygienischen Gründen achten wir in Duschen und Toiletten ganz besonders auf Sauberkeit.
  4. Die Schule kann Eltern und/oder Schüler*innen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen von schulischem Eigentum bzw. dessen Verlust haftbar machen.

Wir gehen wertschätzend und respektvoll miteinander um.

  1. An unserer Schule hat jede Art von Gewalt (verbal und körperlich) keinen Platz. Diskriminierendes Verhalten wird nicht toleriert. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist strikt verboten.
  2. Wer fremdes Eigentum findet, gibt dieses bei den Hausmeistern ab.
  3. Ballspiele sind in den Schulgebäuden nicht erlaubt. Auf den Pausenhöfen spielen wir rücksichtsvoll und gefährden andere Personen nicht.
  4. In der Mensa achten wir auf gute Tischmanieren und entsorgen Geschirr und unseren Müll sachgemäß. Beim Essen im Schulgebäude achten wir auf die Müllvermeidung.

Wir beachten klare Regeln, erkennen die Grenzen anderer und respektieren diese.

  1. Besucher und Gäste dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung auf dem Schulgelände aufhalten. Alle Lehrkräfte und die Hausmeister sind befugt, die Aufenthaltsberechtigung von Personen zu überprüfen und unbefugte Personen ggf. zum Verlassen des Schulgeländes aufzufordern.
  2. Wer das Schulgelände verlässt, entzieht sich der Aufsicht der Lehrkräfte. Außerhalb des Schulgeländes besteht zudem kein Versicherungsschutz und folglich ist es Schüler*innen ohne Begleitung von Lehrkräften während des Unterrichtstages nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Der Versicherungsschutz bleibt auf dem Weg zu allen Unterrichtsveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes bestehen.
  3. Die Benutzung von digitalen Endgeräten (z.B. Mobiltelefon, Tablet etc.) ist Schüler*innen auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Sie dürfen nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mitgeführt werden. Ausnahmen regelt die Benutzerordnung für elektronische Medien.
  4. Unterrichtsräume und Turnhallen dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.
  5. Bei Unfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen sind die Fachlehrkräfte bzw. ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren. Zugänge zur Schule und Fluchtwege müssen freigehalten werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten.
  6. Alle Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 10 halten sich in Pausen in den Schulhöfen auf; Schüler*innen der Kursstufe können sich im Hauptgebäude (Oberstufenraum und Vorraum auf Ebene 300) aufhalten. Bei sehr schlechten Witterungsbedingungen (Niederschlag, extreme Temperaturen, etc.) dürfen sich alle Klassenstufen im Innenraum (Hauptgebäude Ebene 200 und 300) aufhalten.
  7. Auf dem Schulgelände gelten uneingeschränkt alle gesetzlichen Regelungen, die für öffentliche Gebäude in Baden-Württemberg gelten. Das Rauchen ist entsprechend auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

Gezielte, wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen diese Hausordnung ­ziehen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis einschließlich §90 SchG nach sich.

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